Sars-Cov-2 und die Semantik von Versicherungsbedingungen

Fällt die Pandemie unter den Schutz der Betriebsschließungsversicherung?

Sars-Cov-2 verursacht verheerende gesellschaftliche und ökonomische Schäden. Aber das Virus bewirkt auch Lernprozesse – bei der Entwicklung von Impfstoffen, der Digitalisierung, dem Verhältnis von Legislative und Exekutive und, vielleicht, auch der Auslegung und Gestaltung von Versicherungsbedingungen. Die Betriebsschließungsversicherung, lange Zeit ein Mauerblümchen juristischen Interesses, tritt ein, wenn die zuständige Behörde versicherte Betriebe aus infektionsschutzrechtlichen Gründen ganz (je nach den AVB auch teilweise) schließt, um die Verbreitung „meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger“ zu verhindern. Die Unsicherheiten der Einschätzung, ob Deckung besteht, ergeben sich aus der Buntheit der Klauseln, die zu benennen versuchen, was der jeweilige Vertrag als in diesem versicherungsvertraglichen Sinne „meldepflichtig“ (und damit als bakteriellen oder viralen Auslöser des Versicherungsfalls) betrachtet. Weiterlesen…

Die zutreffende Einordnung von Versicherungsverträgen

Zur Unterscheidung zwischen Summen- und Schadensversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung ist zurzeit in aller Munde. Versicherungsrechtlich ist sie ein noch weitgehend unbestelltes Feld. Erst seitdem die Corona-Pandemie auch in Deutschland angekommen ist, haben sich Literatur und inzwischen auch die Rechtsprechung (z.B. OLG Hamm VersR 2020, 1103 = BeckRS 2020, 17526; LG Mannheim VersR 2020, 904) mit dem Umfang des Deckungsschutzes solcher Verträge näher auseinandergesetzt. Im Mittelpunkt steht dabei die umstrittene Frage, ob sie auch Schutz für das neuartige Coronavirus bieten. Neben all den unterschiedlichen Auffassungen, die hierzu vertreten werden, ist eine andere Frage bislang weniger lebhaft diskutiert worden: Wie ist diese Versicherung eigentlich einzuordnen? Hierzu ist zuletzt angenommen worden, es handele sich bei der Betriebsschließungsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung (Günther/Piontek, r+s 2020, 242, 245; Rixecker, in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 2020, § 11 Rz. 56). Derartige Abgrenzungsfragen sind keineswegs eine Besonderheit der Betriebsschließungsversicherung. Auch eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 15. Juli 2020, in der es um die „schwierige Frage“ der Ausgestaltung der Reiserücktrittskostenversicherung als Schadens- oder Summenversicherung ging (BGH BeckRS 2020, 17039), gibt Anlass, sich einen Überblick über die Einordnung von Versicherungsverträgen zu verschaffen. Weiterlesen…

OLG Hamm: Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer Betriebsschließung wegen des Corona-Virus

Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für „nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)“ Krankheiten und Krankheitserreger, wobei Covid-19 und Sars-Cov-2 (auch sinngemäß) nicht genannt sind, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des neuartigen Corona-Virus. Dies hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. Weiterlesen…