OLG Koblenz: Zum „Diesel-Skandal“
Betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht; der Händler kann sich aber erfolgreich auf Verjährung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zurückliegt. Weiterlesen…
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Betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht; der Händler kann sich aber erfolgreich auf Verjährung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zurückliegt. Weiterlesen…
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