Markus Schaltke, Bewertungsportale im Spiegel der Rechtsschutzversicherung

Ob eine Fliege in der Suppe, Kakerlaken im Hotelzimmer oder eine schlecht sitzende Zahnprothese – Kunden können viele Gründe haben, mit ihrem Vertragspartner unzufrieden zu sein. Während sie jedoch früher ihrem Ärger nur im Bekannten- und Verwandtenkreis Luft machen konnten, bestehen heutzutage weiter gehende Möglichkeiten. Im digitalen Zeitalter wird mithilfe des Internets ohne hohen Aufwand ein großer Empfängerkreis erreicht. Diverse Bewertungsplattformen werden von vielen genutzt. Wenn sich dort negative Einträge häufen, kann dies für das betroffene Unternehmen zu erheblichen Umsatzverlusten führen. Weiterlesen…

BGH: Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals als unmittelbarer Störer bei Übernahme der Verantwortung für Äußerungen Dritter

Haftungsrecht
Internet
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals als unmittelbarer Störer bei Übernahme der Verantwortung für Äußerungen Dritter
GG Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3; BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2
* 1. Der Betreiber eines Bewertungsportals haftet für von Dritten in das Portal eingestellte Äußerungen als unmittelbarer Störer, wenn er sich diese Äußerungen zu eigen gemacht hat. Von einem Zueigenmachen ist dabei dann auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat, was aus objektiver Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist. Für ein Zueigenmachen spricht es, wenn der Portalbetreiber eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung der auf seinem Portal eingestellten Nutzerbewertungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit vornimmt Weiterlesen…

BGH zum Zu-Eigen-Machen von Äußerungen durch den Betreiber eines Bewertungsportals

Die Kl. nahm den Bekl. auf Unterlassung von Äußerungen in einem Bewertungsportal in Anspruch. Der Bekl. betreibt im Internet ein Portal, in das Patienten ihre Bewertung von Kliniken einstellen können. Die Kl. betreibt eine Klinik für HNO- und Laser-Chirurgie. Ein am Rechtsstreit nicht beteiligter Patient, der in der Klinik der Kl. an der Nasenscheidewand operiert worden war und bei dem 36 Stunden nach der Operation und nach Verlegung in ein anderes Krankenhaus eine Sepsis aufgetreten war, stellte auf dem Portal des Bekl. einen Erfahrungsbericht über die Klinik der Kl. ein. Weiterlesen…