Bundeskartellamt startet Untersuchung von Vergleichsportalen

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung Vergleichsportale im Internet eingeleitet.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Millionen von Verbrauchern informieren sich alltäglich mithilfe von Vergleichsportalen im Internet. Buchungen über hohe Beträge und weitreichende Vertragsabschlüsse werden von den Angaben der Portale beeinflusst. Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher sich dabei auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können.“

Die Untersuchung des Bundeskartellamtes wird sich auf Vergleichsportale im Internet aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie konzentrieren. Die Behörde wird zahlreiche Betreiber zu Themen wie Rankings, Finanzierung, Verflechtungen, Bewertungen, Verfügbarkeiten oder relevante Marktabdeckung befragen, um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren zu können. Dabei werden die umfassenden Ermittlungsbefugnisse des Bundeskartellamtes gegenüber den Portalen die bisherigen Möglichkeiten der Identifizierung und Bewertung möglicher Rechtsverstöße erheblich verbessern. Weiterlesen…

Prof. Dr. Stefan Thomas, Haftungs- und Versicherungsrecht bei Kartellverstößen

Das Kartellrecht wird zurzeit von zwei Entwicklungslinien geprägt, die zu spezifischen haftungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgefragen führen. Dies ist zum einen eine Verschärfung der Sanktionsinstrumente. Hierzu gehört die Geltendmachung von Kartellschäden. Dazu gehört ferner und vor allem aber eine Verschärfung des Kartellbußgeldrechts. Unternehmensbezogene Geldbußen können bis zur Höhe von 10 % des Konzernumsatzes verhängt werden. Nach geltendem deutschem Recht bezieht sich die Bußgeldpflicht noch auf diejenige juristische Person, deren Management gehandelt hat. Durch die 9. GWB-Novelle soll künftig analog zu den Grundsätzen, die die EU-Kommission im Rahmen der Verordnung 1/2003 praktiziert, eine bußgeldrechtliche Konzernhaftung gelten. Weiterlesen…