Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

In einem durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher. Gerade wenn der erlittene Nachteil im Einzelfall gering ist, werden Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche oft nicht individuell verfolgt, da der erforderliche Aufwand aus Sicht des Geschädigten unverhältnismäßig erscheint („rationales Desinteresse“). Kommt eine Einigung der Parteien – etwa im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung – nicht zustande und sehen die Betroffenen von einer Klage ab, verbleibt der unrechtmäßig erlangte Gewinn bei dem Anbieter, der hierdurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Wettbewerbern erzielt. Weiterlesen…

Bundesregierung: Schutz für WLAN-Betreiber

Betreiber von Internetzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) sollen ihre Dienste Dritten anbieten können, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht werden zu können. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (18/12202) vor, mit dem der Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter geregelt werden soll. Weiterlesen…

Bundesregierung: Mehr Geld für Krankenhaushygiene

Das 2013 eingerichtete Förderprogramm zur Verbesserung der Krankenhaushygiene ist nach Angaben der Bundesregierung erfolgreich angelaufen. Für die Jahre 2013 bis 2015 seien den förderberechtigten Einrichtungen insgesamt rund 131 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Somit habe sich die Ausstattung mit qualifiziertem Hygienefachpersonal seit 2014 verbessert, heißt es in der Antwort (18/11955) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11704) der Fraktion Die Linke. Weiterlesen…

Bundestag: Neuordnung beim Versicherungsvertrieb

Die gesetzlichen Regelungen zum Versicherungsvertrieb sollen erneuert werden und zugleich soll europäisches Recht umgesetzt werden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (18/11627) sieht vor, dass Versicherungsvermittler ausschließlich von dem Versicherungsunternehmen, mit dem sie direkt oder indirekt zusammenarbeiten, bezahlt werden dürfen. Honorare anzunehmen wird Versicherungsvermittlern verboten. „Damit soll eine klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern gewährleistet werden“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern wird außerdem eine regelmäßige jährliche Weiterbildung in einem Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr vorgeschrieben. Weiterlesen…

Bundesregierung: Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren

Die Bundesregierung will die Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen und das Zusammenwirken zwischen dem Fahrzeug mit der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion und dem Fahrer regeln. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11300) soll klarstellen, dass der Betrieb von Kfz mittels hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion „im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung“ zulässig ist. Weiterlesen…