OLG Hamm: Entscheidung des OLG Hamm zum Medikament Carmen hat Bestand

Mit zwei Beschlüssen vom 20. 9. und vom 11. 10. 2016 hat der BGH (VI ZR 229/15) die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des OLG Hamm vom 25. 2. 2015 (3 U 110/12) zurückgewiesen. In dem Rechtsstreit haben die Beteiligten insbesondere über einen vermeintlich behandlungsfehlerhaften Einsatz des Medikaments Carmen gestritten. Die Prüfung der Arzthaftungssache durch die ordentliche Gerichtsbarkeit ist nunmehr abgeschlossen. Die Entscheidung des 3. Zivilsenats des OLG Hamm ist rechtskräftig. Weiterlesen…