OLG Oldenburg: 500.000 Euro Schmerzensgeld für Hirnschaden bei der Geburt

Herzschlag verwechselt – Schmerzensgeld für Geburtsschaden

Mit Urteil vom 13.11.2019 (5 U 108/18) hat der 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg einem heute 8-jährigen Mädchen 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und festgestellt, dass die beklagte Klinik sowie die beklagte Ärztin zudem verpflichtet sind, dem Mädchen sämtlichen Vermögensschaden zu ersetzen, der ihr aus den Kunstfehlern anlässlich ihrer Geburt entstanden ist oder zukünftig entstehen wird. Weiterlesen…

OLG Hamm: 400.000 Euro Schmerzensgeld für gehirngeschädigtes Kind – Gynäkologe haftet für behandlungsfehlerhaften Umgang mit pathologischem CTG

Kommt ein Kind mit einer schweren Hirnschädigung zur Welt, nachdem ein Gynäkologe mit einem pathologischem CTG behandlungsfehlerhaft umgegangen ist, sodass das Kind mit einer Verzögerung von 45 min entbunden wurde, kann dem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zustehen. Das hat der 3. Zivilsenat des OLG Hamm am 19.3.2018 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Münster vom 12.3.2015 (111 O 165/11) abgeändert.

Tatbestand:

Der Kl. aus dem westlichen Münsterland kam im November 2008 aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren dauerhaften körperlichen und geistigen Schäden zur Welt. Hierfür nimmt er den Bekl., einen im westlichen Münsterland niedergelassenen Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, auf Schadensersatz in Anspruch. Weiterlesen…