Robert Koch: Haftung des Versicherers für fehlerhafte Assistanceleistungen

Versicherer gewähren mehr und mehr Versicherungsschutz für sogenannte Assistanceleistungen. Dabei geht es nicht um die aus der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Autoschutzbriefversicherung bekannten Beistandsleistungen, sondern um zusätzliche Beratungs-, Informations-, Organisations- und Unterstützungsleistungen des Versicherers nach Eintritt des Versicherungsfalls. Besonders zahlreich und vielfältig finden sich Assistanceleistungen in den Wachstumssparten D&O-Versicherung und Cyber-Versicherung.

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Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Datenträgerklauseln und Sachschaden

In vielen Verträgen zur Sachversicherung ist eine Datenträger- und Datenversicherung eingeschlossen. Danach schuldet der Versicherer eine Entschädigung bei einer nachteiligen Veränderung oder ein Verlust versicherte Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, oder an der Anlage, durch die sie verarbeitet wurden. Weiterlesen…