AG Frankfurt/M.: Arbeitnehmer erhält Darlehensstundung aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Eilrechtsschutz

Das AG Frankfurt/M. hat einem Arbeitnehmer mit einer einstweiligen Verfügung gegenüber dessen Bank eine verlängerte Frist zur Rückzahlung seiner Kontoüberziehung zugesprochen.

Die Bank hatte dem Arbeitnehmer die Geschäftsbeziehung gekündigt und ihn zur Rückzahlung seiner Kontoüberziehung bis zum 8.4.2020 aufgefordert. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie ist auch der Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen und hat deshalb derzeit geringere Einnahmen. Nachdem die Bank seine Bitte um Gewährung einer verlängerten Rückzahlungsfrist abgelehnt hat, wandte er sich mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an das Gericht. Weiterlesen…

BGH: Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat heute im schriftlichen Verfahren darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Darlehensgeber einen Verbraucher als Darlehensnehmer klar und verständlich über den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Weiterlesen…