Bindende Adhäsion?

Bindungswirkung des Adhäsionsverfahrens für den Deckungsprozess

Ist eine „bindende Adhäsion“ ein Pleonasmus? Oder eine adhäsive Haftung? Keineswegs, wenn man sich wie das OLG Karlsruhe mit der interessanten Frage befasst, ob ein Haftungsurteil in einem strafprozessualen Adhäsionsverfahren die gleiche Bindungswirkung entfaltet wie das Urteil in einem Haftpflichtprozess (OLG Karlsruhe, VersR 2020, 472). Zugrunde gelegen hatte ein – typischer? – Streit zwischen einem Rad- und einem Pkw-Fahrer. Der Pkw-Fahrer war der Meinung, der Radler habe ihm die Vorfahrt genommen und stellte ihn deswegen mit heruntergedrehter Seitenscheibe zur Rede. Das Gegenargument des Radfahrers war ein Fausthieb gegen den Pkw. Das verursachte eine Beule. Diese wiederum weckte in dem Autofahrer den Wunsch auf Feststellung der Radler – Personalien, aber das wollte jener nicht und setzte seine Fahrt fort. Daraufhin überholte der Pkw-Fahrer den Radfahrer, hielt sein Fahrzeug an und stieg aus. An dem sich anbahnenden Gespräch zeigte der Radler aber kein Interesse, was den mittlerweile zum Fußgänger mutierten Pkw-Fahrer veranlasste, den Lenker des Rades und den Arm des Radfahrers zu ergreifen. Alle stürzten dann zu Boden, wobei der Radfahrer seine Schuhe zunächst nicht aus den sog. Klick-Pedalen lösen konnte. Weiterlesen…