BVerfG: Erfolgreicher Antrag des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Verpflichtung zum Abdruck eines „Nachtrags“

Im Wege der einstweiligen Anordnung hat die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG auf Antrag der Beschwerdeführerin die Vollstreckung aus einem Urteil des OLG Hamburg einstweilen eingestellt. Mit diesem Urteil war der Beschwerdeführerin auferlegt worden, einen „Nachtrag“ zu einem im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ erschienenen Artikel abzudrucken. Die Entscheidung der Kammer beruht auf einer Folgenabwägung. Ein weiterer Aufschub bei der Vollstreckung ist dem Kl. des Ausgangsverfahrens eher zumutbar als es die Verpflichtung zum sofortigen Abdruck für die Antragstellerin wäre. Weiterlesen…