KG: „Big Maple Leaf“: Berufung wegen der aus dem Bode-Museum gestohlenen Goldmünze teilweise erfolgreich

Im Zivilrechtsstreit wegen der im März 2017 aus dem Bode-Museum in Berlin gestohlenen Goldmünze „Big Maple Leaf“ hat der 6. Zivilsenat des Kammergerichts in der zweiten Instanz als Berufungsgericht das klageabweisende Urteil der Zivilkammer 4 des LG Berlin v. 17.3.2020 (4 O 63/19, VersR 2020, 982) – dahin geändert, dass dem Kl. von den eingeklagten 3,36 Mio. Euro ein Anspruch auf Zahlung von 1,26 Mio. Euro gegen die bekl. Versicherungsgesellschaft zustehe. Wegen des darüber hinaus geforderten Betrags hatte die Klage des Eigentümers dagegen auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg. Weiterlesen…

OLG Braunschweig: Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Diebstahls im Versicherungsrecht

Wenn die eigene Versicherung einem nicht glaubt

Muss jemand feststellen, dass ein Dieb in seine Lagerhalle eingestiegen ist und Gegenstände von einigem Wert gestohlen hat, so ist das sehr ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn einem die eigene Diebstahlversicherung das nicht glaubt. Weiterlesen…

AG Frankfurt/M.: Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Kfz durch „Relay Attack“ oder „Jamming“

Das AG Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 18.2.2019 (32 C 2803/18 [27]) entschieden, dass die Hausratversicherung bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendete Gegenstände aufkommen muss, selbst wenn es möglich erscheine, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten. Weiterlesen…

OLG Hamm: „Lügen haben kurze Beine“

Lügen vor Gericht beim Geltendmachen eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls kann dazu führen, dass die für den VN streitende „Redlichkeitsvermutung“ widerlegt und seine Klage deswegen erfolglos ist. Das folgt aus der Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Hamm vom 9. 8. 2017, die die erstinstanzliche Entscheidung des LG Bielefeld vom 16. 7. 2015 bestätigt.

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AG München: Hausrat in der Sammelgarage

Eine Klausel in den AVB einer Hausratversicherung, wonach Hausrat in Sammelgaragen nicht versichert ist, ist nicht überraschend und damit zulässig.

Tatbestand

Der Kl. hat einen Tiefgaragenstellplatz angemietet. Die Tiefgarage ist eine Sammeltiefgarage mit ca. 100 Plätzen, wobei der Stellplatz des Kl. zusammen mit dem Nachbar-Stellplatz als Doppel-Stellplatz mit Gitterstäben umzäunt und mit einem Doppeltor versehen ist. Am 29. 10. 2013 stellte der Kl. fest, dass seine in der Garage gelagerten vier Winterreifen mit Alufelgen fehlten. Der Mieter der Nachbargarage hatte bereits am 24. 10. 2013 das Fehlen auch seiner Winterreifen bemerkt. Der Kl. verlangte den Wert der entwendeten Reifen von seiner Hausratversicherung ersetzt. Er machte einen Schaden von 1333 Euro geltend. Die Hausratsversicherung weigerte sich zu zahlen. Weiterlesen…