Dr. Theo Langheid, Wissentliche und fahrlässige Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung
Nachdem der BGH mit seinem Beschluss vom 27. 5. 2015 – entgegen der bisherigen Instanzrechtsprechung – entschieden hat, dass keine Deckung in der Haftpflichtversicherung besteht, wenn auch nur eine von mehreren Tathandlungen vorsätzlich i.S.v. §103 VVG erfolgte, wird diskutiert, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die D&O-Versicherung hat und, bejahendenfalls, welche. Weiterlesen…