Denkbare versicherungsvertragsrechtliche Sanktionen
Nicht allen ist es gegeben, die Regeln eines respektvollen Umgangs im zwischenmenschlichen Bereich zu wahren. Jeder hat es bereits erlebt, dass ein Mitmensch „sich vergisst“ und nicht selten auch strafrechtlich relevante Beleidigungen tätigt, die nicht mehr von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sind. Oftmals ist der Beleidigte gut beraten, großzügig darüber hinweg zu sehen und so zur Deeskalation beizutragen. Allerdings gibt es immer wieder Einzelfälle, in denen eine solche Großzügigkeit nicht mehr Platz greifen kann. Ein aus den Medien bekanntes Beispiel sind die Beleidigungen, die die Grünen-Politikerin Renate Künast, erfahren musste, als sie in Nutzerkommentaren auf ihrer Facebook-Seite grob beschimpft worden war. Trotz der Eindeutigkeit dieses Einzelfalles musste Renate Künast einen langen Atem haben, bis die Gerichte sich zuletzt dazu entschieden haben, ihr im Hinblick auf einige Äußerungen „ehrherabsetzenden Inhalts“ Recht zu geben.
Wenn sich der Beleidigte also zur Wehr setzen möchte, ist es wichtig zu wissen, welche Folgen solche Beleidigungen haben können. Dabei sollen im Folgenden insbesondere die versicherungsvertragsrechtlichen Folgen behandelt werden, die eintreten können, wenn der Beleidigende ein „unzufriedener“ Versicherungsnehmer ist und der Beleidigte ein Mitarbeiter seines Versicherers. Denn auch (Versicherungs-)Unternehmen, ihre Vorstandsmitglieder und/oder Mitarbeiter sind in der Vergangenheit immer wieder unerträglichen fortlaufenden Verbalattacken von Versicherungsnehmern ausgesetzt, die zum Teil auch gegenüber Dritten wie z.B. der Aufsichtsbehörde und/oder der Presse erfolgen. Die Bearbeitung solcher Fälle bringt Beleidigungen zu Tage, die mit denen, die Renate Künast zu ertragen hatte, durchaus vergleichbar sind und darüber hinaus z.B. auch Vergleiche mit „Nazi“- oder „Stasi“-Methoden nicht ausnehmen. Wie kann sich in einem solchen Fall der Einzelne und/oder das Unternehmen dagegen zur Wehr setzen? Weiterlesen…