BGH entscheidet zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung beim Verkauf eines hochpreisigen Dressurpferdes

Der BGH hat sich in einer Entscheidung mit Fragen der Sachmängelgewährleistung beim Kauf eines hochpreisigen Dressurpferdes sowie der Unternehmereigenschaft eines ein solches Pferd verkaufenden Reitlehrers und Pferdeausbilders befasst.

Sachverhalt:

Der Kl. kaufte Ende des Jahres 2010 aufgrund eines mündlich abgeschlossenen Vertrags vom Bekl. einen damals 10-jährigen Hannoveraner Wallach zum Preis von 500.000 Euro, um ihn als Dressurpferd bei Grand-Prix-Prüfungen einzusetzen. Der Bekl., der selbstständig als Reitlehrer und Pferdetrainer tätig ist, hatte das Pferd zuvor für eigene Zwecke erworben und zum Dressurpferd ausgebildet. Nachdem es zweimal probegeritten und auf Veranlassung des Kl. eine Ankaufsuntersuchung in einer Pferdeklinik durchgeführt worden war, wurde das Pferd an den Kl. im Januar 2011 übergeben. Weiterlesen…