BVerfG: Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das Zivilrecht – Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fußballanhängers gegen bundesweites Stadionverbot
Der Erste Senat des BVerfG hat sich mit einem Beschluss zu einem Stadionverbot mit der Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichbehandlungsgebots des Art. 3 Abs. 1 GG in das Zivilrecht befasst. Der Senat hat die Verfassungsbeschwerde eines mit einem bundesweiten Stadionverbot belegten Fußballanhängers als unbegründet zurückgewiesen. Dabei hat er festgestellt, dass dieses Verbot am Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen ist. Weiterlesen…