BFH: Von Eltern getragene Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes in der Berufsausbildung können Sonderausgaben sein

Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Dies hat der BFH entschieden.

Eltern können gem.§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EStG auch die Beiträge ihres Kindes, für das sie einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) oder auf Kindergeld haben, als (eigene) Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben ansetzen. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind und sie durch die Beitragszahlung oder -erstattung tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet sind. Weiterlesen…

BFH: Neuvertrag bei nachträglichen Änderungen eines Lebensversicherungsvertrags und Zufluss zum verlegten Fälligkeitszeitpunkt

Steuerrecht
Einkommensteuer
Neuvertrag bei nachträglichen Änderungen eines Lebensversicherungsvertrags und Zufluss zum verlegten Fälligkeitszeitpunkt
EStG §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 11 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nr. 6
* 1. Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteile eingeräumt worden ist, liegt hinsichtlich der Änderungen in ertragsteuerlicher Hinsicht ein neuer Vertrag vor (i. A. an BFH vom 6. 7. 2005 – VIII R 71/04 – BFHE 210, 326 = BStBl II 2006, 53 m. w. N.). * Weiterlesen…

BFH: Übernahme der Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde nicht abziehbar

Entstehen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde und übernimmt er zusätzlich die Steuer, die durch die Zuwendung an den Beschenkten ausgelöst wird, ist der Steuerpflichtige nicht zum Betriebsausgabenabzug berechtigt, wenn die Zuwendung zusammen mit der Steuer 35 Euro übersteigt. Weiterlesen…