BGH: Versicherer darf nach Eintritt des Versicherungsfalls Auskunft zur Überprüfung der vorvertraglichen Anzeige verlangen

Versicherungsvertragsrecht
Sämtliche Versicherungszweige
Versicherer darf nach Eintritt des Versicherungsfalls Auskunft zur Überprüfung der vorvertraglichen Anzeige verlangen
VVG §§ 14 Abs. 1, 31 Abs. 1, 213 Abs. 1
* 1. Zu den zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen i. S. d. § 14 Abs. 1 VVG zählen auch solche, die klären sollen, ob der VN bei Vertragsschluss seine vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten i. S. v. § 19 Abs. 1 S. 1 VVG erfüllt hat. * Weiterlesen…

BGH: Fortdauernde Maßgeblichkeit der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufstätigkeit nach Eintritt des Versicherungsfalls

Versicherungsvertagsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Fortdauernde Maßgeblichkeit der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufstätigkeit nach Eintritt des Versicherungsfalls
BB-BUZ § 2 Abs. 1
* 1. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit bleibt auch dann die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit maßgebend, wenn der Versicherte nach dem erstmaligen Eintritt des Versicherungsfalls zunächst einer leidensbedingt eingeschränkten Tätigkeit nachging. *
* 2. Bei Vereinbarung einer konkreten Verweisungsmöglichkeit begründet die Beendigung der Vergleichstätigkeit erneut eine Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unverändert außerstande ist, der in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit nachzugehen. *
BGH, Urteil vom 14. 12. 2016 (IV ZR 527/15, Schleswig)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 216)

BGH zum Eintritt des Versicherungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Versetzung in den Ruhestand

Versicherungsvertragsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eintritt des Versicherungsfalls am letzten Tag des Monats bei Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des Monats
BB-BUZ §§ 1, 2
* Wird ein versicherter Beamter „mit Ablauf“ eines Monats in den Ruhestand versetzt, so tritt der Versicherungsfall am letzten Tag dieses Monats ein, wenn nach den Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeit vorliegt, sobald der versicherte Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. *
BGH, Urteil vom 16. 11. 2016 (IV ZR 356/15, Köln)

[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2016, 453 abgedruckten Urteil des OLG Köln vom 26. 6. 2015 (20 U 13/15)]

(abgedr. in VersR 2017, 85)