OLG Celle: Verhindert Durchfallerkrankung den Reiseantritt, muss Reiserücktrittsversicherung leisten

Es kommt auf die Zumutbarkeit des Reiseantritts an, nicht auf die technische Durchführbarkeit, denn in der Reiserücktrittsversicherung liegt ein Versicherungsfall nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen u.a. dann vor, wenn die versicherte Person oder eine mitversicherte Risikoperson von einer unerwarteten schweren Erkrankung betroffen wird. Um dies festzustellen, komme es nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend sei vielmehr das Vorliegen einer krankheitsbedingten Symptomatik, die den Antritt einer Flugreise unzumutbar erscheinen lasse. Weiterlesen…

AG München: Hundeelend

Bei einer Reiserücktrittskostenversicherung besteht nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz.

Tatbestand:

Der 39-jährige Kl. ist blind und infolgedessen auf seinen Blindenführerhund „F.“ angewiesen. Er hatte bei dem bekl. Versicherer eine Reiserücktrittskostenversicherung für eine Reise mit seiner Mutter nach F. (Spanien) in der Zeit vom 18. bis 27.6.2016 abgeschlossen. Dieser Blindenhund erlitt vor der Reise eine akute Erkrankung in Form eines epileptischen Anfalls und war daher vom 5. bis 28.6.2016 in medizinischer Behandlung und flugunfähig. Der Kl. stornierte daher die Reise umgehend. Der Reiseveranstalter stellte ihm Stornokosten in Höhe von insgesamt 990 Euro in Rechnung. Der Kl. meldete den Schaden seinem Versicherer. Dieser lehnte die Erstattung ab. Weiterlesen…