Europäische Kommission: Schutz für Hinweisgeber – Kommission schafft neue, EU-weite Regeln

Die Europäische Kommission schlägt eine neue Richtlinie zur Stärkung des Schutzes für Hinweisgeber („Whistleblowern“) in der gesamten EU vor.

Die jüngsten Skandale wie Dieselgate, Luxleaks, die Panama Papers und die laufenden Enthüllungen rund um Cambridge Analytica zeigen, dass Hinweisgeber bei der Aufdeckung rechtswidriger Handlungen, die dem öffentlichen Interesse und dem Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger und der Gesellschaft schaden, eine wichtige Rolle spielen können. Weiterlesen…

Europäische Kommission schlägt Festigung und vertiefte Vernetzung der europäischen Finanzaufsicht der Kapitalmarktunion vor

Die Pläne der Kommission zur Reform der EU-Aufsichtsstruktur werden es Verbrauchern, Anlegern und Unternehmen ermöglichen von gefestigten und stärker vernetzten Finanzmärkten zu profitieren.

Die von der Europäischen Kommission heute vorgeschlagenen Reformen zielen darauf ab die Finanzmärte stärker zu vernetzen und den Weg zur Kapitalmarktunion zu ebnen. Gleichzeitig, sollen die Reformen Beschäftigung, Wachstum und Investitionen in Europa zu fördern und die Wirtschafts- und Währungsunion stärken. In seiner Rede zur Lage der Union hob Präsident Juncker die Bedeutung der Kapitalmarktunion, eines der Leitprojekte der Kommission, hervor. Die heutigen Vorschläge umfassen auch Maßnahmen, mit denen die Entwicklung von Finanztechnologien (FinTech) gefördert und dafür gesorgt werden soll, dass Nachhaltigkeitsaspekte in der Aufsichtspraxis auf europäischer Ebene systematisch berücksichtigt werden. Weiterlesen…

Europäische Kommission: Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten gestartet

Seit 3. 7. 2017 (Montag) wird der Austausch von Sozialversicherungsdaten in Europa schneller und einfacher. Über das IT-System „Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI)“ können 15.000 SVT in den Mitgliedstaaten, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz künftig Informationen austauschen.

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Europäische Kommission: Aktionsplan für europäische Verbraucher zu Finanzdienstleistungen und FinTech

Die Europäische Kommission hat am 23. 3. 2017 einen Aktionsplan vorgestellt, in dem aufgezeigt wird, wie den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl an und ein besserer Zugang zu Finanzdienstleistungen in der EU wie Bankkonten, Kfz-Versicherungen und Geldtransfers geboten werden können. In diesem Zusammenhang wurde außerdem eine Konsultation zu Technologien und ihren Auswirkungen auf den europäischen Finanzdienstleistungssektor („FinTech“) eingeleitet, um die Arbeiten der Kommission in diesem Bereich voranzutreiben. Weiterlesen…

BaFin: Referentenentwurf für Umsetzungsgesetz zur europäischen Richtlinie über Versicherungsvertrieb

Am 21. November hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf für das Umsetzungsgesetz zur europäischen Richtlinie über Versicherungsvertrieb veröffentlicht. Dieser sieht Änderungen am VAG, dem VVG und der GewO vor. Die BaFin war an der Ausgestaltung der Regelungen zum VAG beteiligt.

Die Richtlinie über Versicherungsvertrieb wird mit der Umsetzung in nationales Recht bis Februar 2018 die Vermittlerrichtlinie von 2002 ablösen, die derzeit die Basis für eine Reihe nationaler Vorschriften darstellt, unter anderem in der GewO und im VAG. Zentrale Bedeutung hat dabei die Stärkung des Verbraucherschutzes. Nach den Vorgaben der Richtlinie soll die Aufsicht über vertriebsbezogene Aktivitäten von Versicherungsvermittlern und -unternehmen erheblich ausgeweitet werden. Dies spiegelt sich entsprechend im deutschen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie wider.

Aufsicht über Produktentwicklung

Im Kern geht es darum: Während die alte Vermittlerrichtlinie im Wesentlichen die fachliche Eignung und die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Versicherungsvermittler im Blick hatte, soll die Aufsicht über Vertriebstätigkeiten nach der neuen Richtlinie bereits frühzeitig beim Produktentwicklungsprozess in den Versicherungsunternehmen ansetzen (Produktfreigabeverfahren).

Auch soll es u. a. umfassende Regelungen zur Vertriebsvergütung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Vermittlern und Versicherern auf der einen und Kunden und Versicherten auf der anderen Seite geben. Sie werden voraussichtlich im Jahr 2017 durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission ergänzt und konkretisiert. Zudem müssen die Versicherungsunternehmen künftig nicht nur Beschwerden von Kunden über Vermittler beantworten, sondern auch von Verbraucherschutzverbänden. Wichtig ist auch, dass Verstöße gegen die neuen Regeln zu empfindlichen Sanktionen führen können.

Vorbereitung auf Mehraufwand

Wie sich die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und -vermittler in Zukunft im Detail gestalten wird, kann derzeit noch nicht genau vorhergesagt werden. Schon heute ist jedoch absehbar, dass durch die steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen für alle Beteiligten – also Versicherungsvermittler, Versicherer und Aufsicht – erheblicher Mehraufwand entstehen wird.

Dank der frühzeitigen Veröffentlichung des Umsetzungsentwurfs haben alle Interessengruppen jedoch die Möglichkeit, im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens über die neuen Regelungen zu diskutieren und sich entsprechend einzubringen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften voraussichtlich im Februar 2018 verbleibt daher auch ausreichend Zeit, sich auf die neue Lage einzustellen.

Provisionsabgabeverbot und Honorarberatung

Im Rahmen der Umsetzung erfahren überdies zwei weitere nationale Themenkomplexe eine Neuregelung, die jedoch nicht auf die europäische Richtlinie zurückgehen: das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot und der Honorar-Versicherungsberater.

Der Honorar-Versicherungsberater wird erstmals gesetzlich geregelt. Der provisionsbasierte Vertrieb hingegen bleibt in der bisherigen Form erhalten.

BaFin, Pressemitteilung vom 22. 11. 2016