OLG Karlsruhe: Facebook darf als „Hassrede“ eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren
Der Antragsteller ist Nutzer der Interplattform Facebook. Er kommentierte in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen u.a. Postings von Politikern und Medien mit dem Satz: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!“. Bis zum 28.5.2018 blieb dieser Satz von Facebook unbeanstandet. In der Nacht zum 29.5.2018 löschte Facebook diesen Beitrag, weil er gegen ihre Gemeinschaftsstandards verstoße, insbesondere gegen ihre Standards hinsichtlich „Hassrede“. Darüber hinaus sperrte Facebook den Antragsteller für dreißig Tage von allen Aktivitäten. Weiterlesen…