BGH: Kündigung einer Kfz-Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH entschieden, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann. Weiterlesen…