Dr. Julia M. König, Der Schadensersatzanspruch drittbetroffener Fluggesellschaften beim Fluglotsenstreik
Drittbetroffenheit im Rahmen von Arbeitnehmerstreiks ist keine Seltenheit; im Gegenteil ist sie eher Regelfall. Die Wirtschaft ist zu vernetzt, als das immer nur die direkten Kampfparteien betroffen sein könnten. Beispielsweise haben regelmäßig Streikmaßnahmen bei Automobilzulieferern Auswirkungen auf die Automobilhersteller, die bei ihrer Produktion auf die Lieferung von Teilen angewiesen sind. Häufig auch nur mittelbar von Arbeitskämpfen berührt sind etwa Bahnreisende. Diese Arten von mittelbarer Drittbetroffenheit werden von den Arbeitskampfparteien als unvermeidbare Folge hingenommen, teils sogar als weiteres Druckmittel begrüßt und führen grundsätzlich nicht zu Schadensersatzansprüchen. Weiterlesen…