KG: Nach Unfall auf Glatteis kein Schadensersatz für Hotelbesucher

Das KG hat die Berufung eines Geschäftsmanns, der am 20.1.2014 auf dem Gehweg vor einem Fünf-Sterne-Hotel bei Glatteis gestürzt war und erstinstanzlich vor dem LG Berlin erfolglos Schadensersatz vom der Hotelbetreiberin verlangt hatte, durch Beschluss vom 7.11.2017 ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.

Tatbestand:

Der Geschäftsmann hatte im Wege der Teilklage zunächst 10.000 Euro Schmerzensgeld gefordert, hielt aber ein Schmerzensgeld von insgesamt ca. 75.000 Euro für angemessen. Zudem behauptete er außergerichtlich, aufgrund des Unfalls mit stationärer Behandlung sei er nicht in der Lage gewesen, ein Darlehen über 200.000 Euro aufzunehmen, das binnen drei Monaten zu einem Ertrag in Höhe von 2 Mio. Euro und im weiteren Verlauf zu einer Ausschüttung in Höhe von 35 Mio. Euro für ihn oder seine Gesellschaft geführt hätte. Weiterlesen…