Besteht die Gefahr, dass Fußballfans Spiele stören werden, sind bundesweite Stadionverbote grundsätzlich rechtmäßig. Das bekräftigte das OLG Frankfurt/M. und wies zugleich Schadensersatzansprüche betroffener Fußballfans zurück.
Die Kl. sind Fußballfans und Mitglieder eines Vereins sogenannter Ultras. Der Bekl. ist der Dachverband der deutschen Fußballvereine. Im Vorfeld eines Bundesligaspiels im März 2013 kam es am Flughafen Dortmund zu einem unfriedlichen Zusammentreffen von Mitgliedern verschiedener Fußballclubs. Gegen die Kl. wurden nachfolgend Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet. Der Bekl. sprach wegen dieser Ermittlungsverfahren gegen die Kl. bundesweite Stadionverbote unterschiedlicher Dauer aus. Die Kl. ließen diese mit anwaltlichen Schreiben zurückweisen. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen die Kl. im November 2013 eingestellt hatte, hob der Bekl. die Stadionverbote auf. Weiterlesen…