Fußgängerunfall auf Radweg – OLG Hamm klärt die Haftung

Die das Überqueren einer Straße regelnde Fußgängerampel gilt nicht für einen Radweg, der durch einen Gehweg von der Fußgängerfurt der Straße getrennt ist. Kollidiert ein unaufmerksam auf einen solchen Radweg tretender Fußgänger mit einem in der Verkehrssituation zu schnell fahrenden Radfahrer, können beide gleichermaßen für das Unfallgeschehen verantwortlich sein. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm am 19.1.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Münster vom 9.3.2017 (8 O 34/16) abgeändert. Weiterlesen…