OLG Hamm beurteilt die Haftung bei Fußgängerunfall in „70 km/h-Zone“

Verunfallt ein Fußgänger, der die Fahrbahn unter Missachtung des Fahrzeugverkehrs betritt, mit einem Pkw, der die auf 70 km/h beschränkte, zulässige Höchstgeschwindigkeit um 11 km/h überschreitet oder zu spät auf den Fußgänger reagiert, kann die Haftung im Verhältnis von 1/3 zulasten des Pkw-Fahrers und von 2/3 zulasten des Fußgängers zu verteilen sein. Das hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bochum abgeändert. Weiterlesen…

Fußgängerunfall auf Radweg – OLG Hamm klärt die Haftung

Die das Überqueren einer Straße regelnde Fußgängerampel gilt nicht für einen Radweg, der durch einen Gehweg von der Fußgängerfurt der Straße getrennt ist. Kollidiert ein unaufmerksam auf einen solchen Radweg tretender Fußgänger mit einem in der Verkehrssituation zu schnell fahrenden Radfahrer, können beide gleichermaßen für das Unfallgeschehen verantwortlich sein. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm am 19.1.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Münster vom 9.3.2017 (8 O 34/16) abgeändert. Weiterlesen…