Gebäudeversicherung und Grundstückskauf

Muss der Verkäufer über die Beendigung einer Gebäudeversicherung informieren?

Soll mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags eine Immobilie veräußert werden, so geht nach § 95 VVG mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch ein bestehender Versicherungsvertrag, etwa über eine Feuer- oder eine Wohngebäudeversicherung, auf den Erwerber über. Damit soll ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet werden. In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass die Interessen des Käufers im bestehenden Versicherungsvertrag des Veräußerers ab Gefahrübergang (§ 446 BGB) bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch als Versicherung für fremde Rechnung bereits mitversichert sind, ohne dass es hierfür besonderer Regelungen im Grundstückskaufvertrag bedarf. (BGH VersR 2020, 853; 2018, 1186 [1188]; 2016, 1564 [1565]; 2009, 1534; 2009, 1531; 2009, 1114; 2001, 54; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 95 Rz. 29; Reusch in Langheid/Wandt, VVG, 2. Aufl. 2016, § 95 Rz. 132 ff.) Weiterlesen…