LG Kleve: Kein Gerichtsstand am Wohnsitz des vom VN verschiedenen Versicherten

Prozessrecht
Gerichtsstand
Kein Gerichtsstand am Wohnsitz des vom VN verschiedenen Versicherten
VVG § 215 Abs. 1 S. 1
§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG begründet auch bei Klagen des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag einen besonderen Gerichtsstand am Wohnsitz des VN, nicht aber am Wohnsitz des Versicherten.
LG Kleve, Beschluss vom 18. 9. 2018 (6 O 30/18)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. zum Gerichtsstand nach § 215 VVG LG Potsdam VersR 2017, 1354.

(Der vollständige Beschluss ist abgedr. in VersR 2019,123)

BGH: Pflicht des Mietwagenvermittlers zur Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters fällt nicht unter § 215 VVG

Prozessrecht
Gerichtsstand
Pflicht des Mietwagenvermittlers zur Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters fällt nicht unter § 215 VVG
VVG § 215 Abs. 1 S. 1
* Verpflichtet sich der Vermittler eines Mietwagens zur Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall, liegt kein Versicherungsvertrag i. S. v. § 215 Abs. 1 S. 1 VVG vor. *
BGH, Urteil vom 23. 11. 2016 (IV ZR 50/16, LG Düsseldorf)
[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2016, 946 abgedruckten Urteil des LG Düsseldorf vom 4. 2. 2016 (9 S 14/15)]

(die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 118)