SG Dortmund: Krankenkasse muss nicht für Tierhaltung aufkommen

Mit Ausnahme des Blindenführhundes ist die Haltung von Tieren nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, so dass Kosten für die Unterhaltung der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Weiterlesen…

BVerfG: Rentenzahlungen einer Pensionskasse sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig

Es verstößt gegen das Gleichheitsgebot, wenn für die Berechnung der Beiträge von Rentnern zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung solche Zahlungen berücksichtigt werden, die auf einem nach Ende des Arbeitsverhältnisses geänderten oder ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag zwischen einer Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und dem früheren Arbeitnehmer beruhen, während Erträge aus privaten Lebensversicherungen von pflichtversicherten Rentnern nicht zur Berechnung herangezogen werden. Voraussetzung ist aber, dass der frühere Arbeitgeber an dem Versicherungsvertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr beteiligt ist und nur der versicherte Arbeitnehmer die Beiträge eingezahlt hat. Die Differenzierung zwischen betrieblicher und privater Altersversorgung und einer daraus resultierenden Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht allein nach der auszahlenden Institution vorzunehmen. Es ist vielmehr nach der Vertragsgestaltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu differenzieren. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG entschieden und zwei Verfassungsbeschwerden von pflichtversicherten Rentnern gegen die Beitragspflicht stattgegeben. Weiterlesen…

SG Düsseldorf: Kein Cannabis bei anderweitigen Therapieoptionen

Ein 67-jähriger, schwerbehinderter Antragsteller aus R. war vor dem SG Düsseldorf mit seinem Eilantrag gegen eine gesetzliche Krankenkasse auf Übernahme der Kosten seiner Cannabisversorgung erfolglos.

Tatbestand:

Der Antragsteller leidet an Polyarthritis und Morbus Bechterew. Er machte geltend, dass die Standardtherapien bei ihm schwerwiegende Nebenwirkungen ausgelöst hätten. Seit dem Beginn der Cannabisbehandlung im Jahr 2008 habe er keine Krankheitsschübe mehr gehabt, die Schmerzen und sonstigen Nebenwirkungen seien zurückgegangen. Er habe zuletzt für etwa zwei Monate rd. 2100 Euro für Cannabismedikamente finanzieren müssen und könne dies nicht mehr. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab. Es sei auf Grundlage der ärztlichen Unterlagen unklar, welche Therapieoptionen der Antragsteller ausprobiert habe.
Die 27. Kammer des SG Düsseldorf folgte der Argumentation des Antragsgegners.

Aus den Gründen:

Eine Kostenübernahme für Cannabis setze voraus, dass bei schwerwiegender Erkrankung entweder keine anerkannte Behandlung zur Verfügung stehe oder eine solche nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Arztes im konkreten Fall nicht in Betracht komme. Zusätzlich müsse die Aussicht auf eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bestehen.
Für die schwerwiegende Erkrankung des Antragstellers stünden den medizinischen Standards entsprechende Leistungen zur Verfügung, z.B. eine Therapie mit MTX oder Immunsuppressiva. Den vorliegenden medizinischen Unterlagen sei auch keine begründete Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes zu entnehmen, dass eine entsprechende Therapie beim Antragsteller nicht zur Anwendung kommen könne. Eine Rheumabasistherapie liege beim Antragsteller schon mindestens 16 Jahre zurück. Unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts könne nicht angenommen werden, dass alle aktuellen Behandlungsoptionen ausgeschöpft seien.

SG Düsseldorf, Beschluss vom 8.8.2017 (S 27 KR 698/17 ER) – nicht rechtskräftig –

Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 24.8.2017

Bundesregierung: Mehr Geld für Krankenhaushygiene

Das 2013 eingerichtete Förderprogramm zur Verbesserung der Krankenhaushygiene ist nach Angaben der Bundesregierung erfolgreich angelaufen. Für die Jahre 2013 bis 2015 seien den förderberechtigten Einrichtungen insgesamt rund 131 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Somit habe sich die Ausstattung mit qualifiziertem Hygienefachpersonal seit 2014 verbessert, heißt es in der Antwort (18/11955) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11704) der Fraktion Die Linke. Weiterlesen…