Kabinett beschließt Entwurf eines GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen. Weiterlesen…

LSG Stuttgart: Zur Beitragspflicht steuerlicher Veräußerungsgewinne

Kurzbeschreibung: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, hat auch dann Beiträge aus einem steuerlichen Veräußerungsgewinn zu entrichten, wenn der Betrieb nicht veräußert wird, sondern der Versicherte nach Betriebsaufgabe das Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführt.

Der 70-jährige Versicherte ist als hauptberuflich Selbständiger freiwillig krankenversichert gewesen. Bis zum Jahr 2012 betrieb er eine Gaststätte. Nach der Betriebsaufgabe entnahm er Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen, ebenso das Betriebsgrundstück.

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Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Hochwertige, innovative und finanzierbare Arzneimittelversorgung auch für die Zukunft sichern“

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu:“Die Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie auch in Zukunft mit hochwertigen und innovativen Arzneimitteln versorgt werden. Zugleich müssen wir die langfristige Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens im Blick haben. Um unsere gute Arzneimittelversorgung zu sichern und weiterzuentwickeln, haben wir ein ausgewogenes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Mit der Einführung einer Umsatzschwelle sorgen wir dafür, dass die Patienten weiterhin möglichst schnell mit neuen Arzneimitteln versorgt werden, die Ausgaben für besonders hochpreisige neue Arzneimittel aber begrenzt sind. Wir stärken die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken sowie die Qualität und Sicherheit bei der Versorgung mit Arzneimitteln zur Krebsbehandlung. Leitschnur für den Gesetzentwurf ist der Nutzen für die Patientinnen und Patienten.“

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