BSG: Glatteistest auf öffentlicher Straße zur Prüfung der Fahrbahnverhältnisse ist kein versicherter Arbeitsunfall

Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Weiterlesen…

KG: Nach Unfall auf Glatteis kein Schadensersatz für Hotelbesucher

Das KG hat die Berufung eines Geschäftsmanns, der am 20.1.2014 auf dem Gehweg vor einem Fünf-Sterne-Hotel bei Glatteis gestürzt war und erstinstanzlich vor dem LG Berlin erfolglos Schadensersatz vom der Hotelbetreiberin verlangt hatte, durch Beschluss vom 7.11.2017 ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.

Tatbestand:

Der Geschäftsmann hatte im Wege der Teilklage zunächst 10.000 Euro Schmerzensgeld gefordert, hielt aber ein Schmerzensgeld von insgesamt ca. 75.000 Euro für angemessen. Zudem behauptete er außergerichtlich, aufgrund des Unfalls mit stationärer Behandlung sei er nicht in der Lage gewesen, ein Darlehen über 200.000 Euro aufzunehmen, das binnen drei Monaten zu einem Ertrag in Höhe von 2 Mio. Euro und im weiteren Verlauf zu einer Ausschüttung in Höhe von 35 Mio. Euro für ihn oder seine Gesellschaft geführt hätte. Weiterlesen…

BGH: Keine Streupflicht ohne erkennbare Anhaltspunkte für winterliche Glätte

Haftungsrecht
Verkehrssicherungspflicht
Keine Streupflicht ohne erkennbare Anhaltspunkte für winterliche Glätte (und entsprechende Auslegung einer Gemeindesatzung)
BGB § 823 Abs. 1 und 2
* 1. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Verstoßes gegen winterliche Räum- und Streupflichten setzt entweder das Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten für eine ernsthaft drohende Gefahr aufgrund vereinzelter Glättestellen. * Weiterlesen…

OLG Hamm: Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich hingenommen werden

Auf öffentlichen Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Verkehrssicherungspflichtige nur an besonders gefährlichen Stellen streuen, um der Gefahr einer Glatteisbildung vorzubeugen. Besonders gefährlich sind nur solche Straßenabschnitte, auf denen ein Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustands und erhöhter Sorgfalt den glatten Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deswegen die Gefahr nicht meistern kann. Das hat der 11. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Essen abgeändert. Weiterlesen…