BGH entscheidet über Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google („Recht auf Vergessenwerden“)
Verfahren VI ZR 405/18
Der Kl. war Geschäftsführer eines Regionalverbands einer Wohlfahrtsorganisation. Im Jahr 2011 wies dieser Regionalverband ein finanzielles Defizit von knapp einer Million €auf; kurz zuvor meldete sich der Kl. krank. Über beides berichtete seinerzeit die regionale Tagespresse unter Nennung des vollen Namens des Kl. Der Kl. begehrt nunmehr von der Bekl. als der Verantwortlichen für die Internetsuchmaschine „Google“, es zu unterlassen, diese Presseartikel bei einer Suche nach seinem Namen in der Ergebnisliste nachzuweisen. Weiterlesen…