EuGH: Abweisung von Schadensersatzklage privater Investoren gegen die EZB

Der EuGH weist die Schadensersatzklage privater Investoren gegen die EZB ab, denen aufgrund der in 2012 erfolgten Umstrukturierung der griechischen Staatsschuld Verluste entstanden waren. Obwohl die Investoren der Maßnahme nicht zugestimmt hatten, stellte die Umstrukturierung keinen unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff in ihr Eigentumsrecht dar. Weiterlesen…

EuG: EZB haftet gegenüber Geschäftsbanken nicht für Schäden wegen griechischer Schuldtitel

Die EZB ist nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der den Geschäftsbanken, die griechische Schuldtitel halten, im Jahr 2012 im Rahmen der Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden entstanden sein soll. Die EZB hat nämlich bei der Durchführung ihres Programms zum Tausch griechischer Schuldtitel nicht rechtswidrig gehandelt.

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BGH: Deckungsschutz für Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen

Versicherungsvertragsrecht
Rechtsschutzversicherung
Deckungsschutz für Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen
ARB 04 §§ 2, 3
* Eine Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen, die von der Hellenischen Republik wegen des Zwangsumtauschs der Anleihen durch den Greek Bondholder Act verweigert wird, ist vom Deckungsschutz in der Rechtschutzversicherung nicht durch eine Klausel ausgeschlossen, nach der Rechtsschutz nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten besteht. *
BGH, Urteil vom 20. 7. 2016 (IV ZR 245/15, München)
[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2015, 1159 abgedruckten Urteil des OLG München vom 17. 4. 2015 (25 U 2925/14)].

(abgedr. in VersR 2016, 1184)