OLG Hamm: Leistungskürzung um 50 % wegen grob fahrlässig fehlerhafter Selbstinstallation eines Kaminofens

Versicherungsvertragsrecht

Wohngebäudeversicherung

Leistungskürzung um 50 % wegen grob fahrlässig fehlerhafter Selbstinstallation eines Kaminofens

VVG § 81

* 1. Wer bei (Selbst-)Installation eines Kaminofens klare Anweisungen aus der Installationsanleitung des Herstellers missachtet, kann grob fahrlässig handeln. * Weiterlesen…

LG Hildesheim: Mietwagen – Haftung für die grob fahrlässige Beschädigung

Die 1. Zivilkammer des LG Hildesheim hat die Entscheidung des AG Lehrte bestätigt, mit der ein Mieter zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund der grob fahrlässigen Beschädigung eines Mietwagens verurteilt worden war.

Der 78-jährige Bekl. mietete bei der klagenden Autovermietung ein Fahrzeug der Marke VW Golf. Die Parteien vereinbarten eine Haftungsbeschränkung auf 500 Euro im Schadensfall, die allerdings bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens keine uneingeschränkte Anwendung finden sollte. Etwa eine Stunde nach Übernahme des Fahrzeugs und Fahrtantritt fuhr der Bekl. von der Autobahn ab, um einem drängenden menschlichen Bedürfnis nachzukommen. Hierbei unterließ er es – auch weil ihm das Fahrzeug nicht vertraut war – das Auto durch Anziehen der Handbremse und Einlegen des ersten Ganges doppelt abzusichern, so dass der Pkw gegen einen Torpfeiler rollte und hierbei beschädigt wurde. Weiterlesen…