OLG Köln: Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten
Mensch gegen Maschine
Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden Pkw entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung führt dies im entschiedenen Einzelfall jedoch nicht. Dies hat der 6. Zivilsenat des OLG Köln anlässlich eines tragischen Unfallgeschehens entschieden. Weiterlesen…