Hans-Günter Ernst und Herbert Lang, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden – Sind die Schätzungsgrundlagen noch aktuell?

Das Schmerzensgeld und der Haushaltsführungsschaden spielen in der Regulierung von Personenschäden – quer über alle Schweregrade hinweg – eine zentrale Rolle. Die Kriterien für die Bemessung ihrer Entschädigungshöhe sind auf Basis einer gefestigten Judikatur seit vielen Jahren im Wesentlichen unverändert. Das OLG Frankfurt/M. hat nun in seinem Urteil vom 18. 10. 2018 (VersR 2019, 435) zu beiden Positionen neue Ansätze vertreten und damit eine lebhafte Diskussion in Rechtsprechung und Literatur ausgelöst. Die beiden Autoren Hans-Günter Ernst und Herbert Lang untersuchen in ihrem aktuellen Beitrag die grundlegende Frage, ob die bislang praktizierten Kriterien noch aktuell sind oder neu überdacht werden müssen.

(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR 2019, 1122)

Pardey/Schulz-Borck: Der Haushaltsführungsschaden – Entgelttabellen TVöD/Bund zur Bewertung von Personenschäden in der Haushaltsführung (Stand: März 2018)

Die vorliegenden Entgelttabellen (Stand: März 2018) sind eine unentbehrliche Ergänzung zum Grundwerk „Der Haushaltsführungsschaden“. Im Grundwerk, begründet von Dr. Hermann
Schulz-Borck, fortgeführt von Frank Pardey, wird erläutert, wie Schadenersatz bei Beeinträchtigung oder Ausfall unentgeltlicher Arbeit in Privathaushalten zeitlich berechnet wird.

Die Entgelttabellen liefern dazu ergänzend die tariflich vorgegebenen Stundenverrechnungssätze, die sich im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) finden und an denen sich auch die Rechtsprechung orientieren kann. Die Anwendung dieser Tabellen wurde vom BGH wiederholt gebilligt.

(VVW GmbH, Karlsruhe 2018, 32 S., DIN A5, kart., ISBN 978-3-96329-016-9, 29 Euro)

(Der Buchhinweis ist abgedr. in VersR 2019, 465)

OLG Frankfurt/M.: Erstmals taggenaue Schmerzensgeldberechnung und aktuellere Ermittlung des Haushaltsführungsschadens

Das OLG Frankfurt/M. (OLG) berechnet als erstes deutsches OLG Schmerzensgeld anhand einer neuen, taggenauen Methode und berücksichtigt beim Haushaltsführungsschaden den moderneren Zuschnitt der Haushalte und den gesetzlichen Mindestlohn. Weiterlesen…

OLG Hamm verkündet Urteil zum „Dachdeckerunfall“ in Netphen

Der 7. Zivilsenat des OLG Hamm hat in dem Berufungsverfahren betreffend den Unfall, den ein Handwerker am 14. 11. 2011 bei Arbeiten auf dem Dach der Dreisbachhalle in Netphen erlitten hatte, ein Urteil verkündet.

Mit seinem Urteil hat der Senat das erstinstanzliche Urteil des LG Siegen (1 O 70/12) dem Grunde sowie der Höhe nach teilweise abgeändert und die Bekl. insbesondere verurteilt, an den klagenden Handwerker ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro, bislang entstandene materielle Schäden von etwa 4.800 Euro, einen Verdienstausfallschaden von monatlich ca. 2.200 Euro sowie einen Haushaltsführungsschaden von monatlich etwa 100 Euro zu zahlen. Weiterlesen…