AG Frankfurt/M.: Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Kfz durch „Relay Attack“ oder „Jamming“
Das AG Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 18.2.2019 (32 C 2803/18 [27]) entschieden, dass die Hausratversicherung bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendete Gegenstände aufkommen muss, selbst wenn es möglich erscheine, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten. Weiterlesen…