SG Osnabrück: Kein Unfallversicherungsschutz bei erheblich längerer Umfahrung eines Staus

Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Wegeunfall liegt nicht vor, wenn nicht der direkte Weg, sondern ein achtmal längerer Weg nach Hause gewählt wird. Dies hat das SG Osnabrück in einem Urteil vom 1.8.2019 (S 19 U 251/17) entschieden. Weiterlesen…

LSG Stuttgart: Schädel-Hirn-Trauma nach Auseinandersetzung mit Türsteher kein Arbeitsunfall

Maßgeblich für den erforderlichen Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem schädigenden (Unfall-)Ereignis ist, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausüben wollte und dies durch die objektiven Umstände bestätigt wird. Dies ist bei einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Türsteher beim Versuch, wieder in einen Club zu gelangen, um eine vergessene Jacke zu holen, nicht der Fall. Weiterlesen…