OLG Schleswig: Der gebrauchte Hengst

Ist ein Hengst im Zeitpunkt seiner Versteigerung auf einer öffentlichen Pferdeauktion zweieinhalb Jahre alt, so ist er im Sinne des Gesetzes „gebraucht“, so dass die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung finden. Das hat der 12. Zivilsenat des OLG Schleswig kürzlich entschieden und die Rückabwicklung des Kaufvertrags über das Pferd abgelehnt. Weiterlesen…