Dr. Hans-Gerd Hersch zu den neuen Anforderungen an die Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz

Am 17. 6. 2016 ist das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in Kraft getreten. Grundlage und Anlass der durch das AReG bewirkten Änderungen in verschiedenen Bundesgesetzen sind die geänderte europäische Abschlussprüfungsrichtlinie (im Folgenden: AP-Richtlinie) sowie die Public-Interest-Entities(PIE)-Verordnung. Der EU-Gesetzgeber beabsichtigte mit der Änderung der AP-Richtlinie, die Anforderungen an die Abschlussprüfung klarer zu benennen, eine größere Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten und damit den Anlegerschutz zu fördern. … Weiterlesen…

Rezension: Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Geschäftsleiter und Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen

Bei der hier besprochenen Arbeit von Hersch aus dem Jahr 2014 handelt es sich um eine Dissertation des Fachbereichs Recht der Universität Trier, die von Prof. Dr. Peter Reiff betreut wurde. Rechtsprechung und Literatur sind nach dem Vorwort des Autors bis Ende Juli 2014 berücksichtigt.
Nach einer kurzen Einführung beginnt die Arbeit des Autors mit eine kompakten Darstellung grundlegender versicherungsaufsichtsrechtlicher Begrifflichkeiten und Zusammenhänge, die als Basis für die nachfolgenden Ausführungen des Autors dient und zusätzlich eine kurze verfassungsrechtliche Betrachtung einschließt.
Anschließend behandelt Hersch die relevanten Eingriffsbefugnisse der Versicherungsaufsichtsbehörde gegenüber Geschäftsleitern und Aufsichtsräten im Kontext ihrer Qualifikationsanforderungen. Der Autor bietet einen fundierten Überblick über die einschlägigen Eingriffsinstrumente der Behörde und ordnet die Tätigkeitsuntersagung zutreffend als den gegenüber dem Abberufungsverlangen gewichtigeren Eingriff ein, der zudem nur zeitlich begrenzt ausgesprochen werden kann. Weiterlesen…