BGH: Anpassung einer Rentenversicherung mit Hinterbliebenenabsicherung wegen Änderung der Geschäftsgrundlage durch LPartG
Versicherungsvertragsrecht
Rentenversicherung
Anpassung einer Rentenversicherung mit Hinterbliebenenabsicherung wegen Änderung der Geschäftsgrundlage durch LPartG
BGB § 313 Abs. 1
* Sehen die Bedingungen einer 1991 geschlossenen Rentenversicherung die Versorgung von Hinterbliebenen in Form von Witwenrente vor, so kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, wenn der VN eine eingetragene Lebenspartnerschaft auf der Grundlage des LPartG vom 16. 2. 2001 begründet hat. * Weiterlesen…