OLG Köln: Krankenversicherer darf den Patienten auf einen vermuteten Behandlungsfehler des Arztes hinweisen

Ein privater Krankenversicherer darf den Patienten auf einen vermuteten Behandlungsfehler des Arztes hinweisen. Der 5. Zivilsenat des OLG Köln wies die Berufung eines bereits in erster Instanz unterlegenen Zahnarztes durch Beschluss zurück. Weiterlesen…