Dr. Jürgen Bürkle, Die versicherungsaufsichtsrechtliche Regulierung des internen Hinweisgebersystems

Hinweisgebersysteme („Whistleblower-Hotlines“) bilden bereits seit Langem einen allgemein anerkannten und praktizierten „klassischen“ Baustein einer angemessenen unternehmerischen Compliance-Organisation. Dennoch hat der deutsche Gesetzgeber in § 23 Abs. 6 VAG Vorgaben für einen speziellen versicherungsaufsichtsrechtlichen Hinweisgeberprozess formuliert. Für die von dieser Regelung betroffenen Versicherungsunternehmen stellt sich aufgrund dieser Regulierung somit im Anwendungsbereich der Norm die strittige Frage der gesellschaftsrechtlichen Pflicht zur Installation eines Hinweisgebersystems nicht mehr. Weiterlesen…