AG München: Ausbruch des Vulkans Turrialba berechtigte die Reisenden zur Kündigung einer Reise nach Costa Rica wegen höherer Gewalt.
Der Ausbruch des Vulkans Turrialba vom 13.3.2015 berechtigte die Reisenden zur Kündigung einer Reise nach Costa Rica wegen höherer Gewalt. Weiterlesen…