OLG Schleswig: Die Tücken einer Glastür

Der Betreiber eines Hotels verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er den Hoteleingang so gestaltet, dass eine gläserne Drehtür seitlich durch ein Glaselement eingefasst wird, das in Augenhöhe nicht gekennzeichnet ist. Das hat der 11. Zivilsenat des OLG Schleswig entschieden und eine Schmerzensgeld- und Sachschadensersatzverpflichtung des Hotelbetreibers gegenüber einer gestürzten Besucherin bejaht. Weiterlesen…