OLG Hamm: Skandal mit minderwertigen Silikonbrustimplantaten – keine Haftung des französischen Haftpflichtversicherers gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen
Der französische Haftpflichtversicherer des in Frankreich ansässigen Unternehmens, das Brustimplantate unter Verwendung minderwertigen Industriesilikons hergestellt hat, haftet nicht gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen, weil der Schutz dieser Haftpflichtversicherung auf das französische Staatsgebiet beschränkt ist. Weiterlesen…