OLG Nürnberg: Infotainment bei 200 Stundenkilometern – das kann teuer werden
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Pkw-Fahrer, welcher die Autobahn mit ca. 200 km/h befährt, grob fahrlässig handelt, wenn er sich nicht voll auf das Verkehrsgeschehen konzentriert, sondern seine Aufmerksamkeit – wenn auch nur kurz – auch auf das Infotainmentsystem richtet. Weiterlesen…