OLG Hamm: Inkassounternehmen darf sich nicht ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ nennen

Eine Handelsgesellschaft, die im Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit fremde Forderungen einzieht, kann sich in ihrem Firmennamen – ohne klarstellenden Zusatz – nicht als ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ bezeichnen. Das hat der 27. Zivilsenat des OLG Hamm mit einem am 8.3.2017 erlassenen Beschluss entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des AG Paderborn bestätigt.

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OLG Köln entscheidet über Zahlungspflichten gegenüber schweizerischen Inkassounternehmen

An ein Inkassounternehmen aus der Schweiz muss nicht in jedem Fall gezahlt werden. Der 7. Zivilsenat des OLG Köln hat auf die Berufung eines schweizerischen Inkassounternehmers das klageabweisende Urteil des LG Köln bestätigt. Weiterlesen…