Deckungsschutz zum Nulltarif?
Ansprüche aus der D&O-Versicherung bei Insolvenz des Versicherungsnehmers
Dieser „Zwischenruf“ betrifft ein aktuelles Urteil des BGH (VersR 2020, 541) zur Rechtsposition des Versicherten in der Insolvenz des D&O-Versicherungsnehmers. Das übergeordnete Thema „Insolvenz des Vertragspartners“ ist im Versicherungssektor ein recht einseitiges: Insolvenzen von Versicherern haben Seltenheitswert. Nur bei der gewerblichen Versicherung sind bisweilen kleinere Insolvenzen zu verzeichnen, die geräuschlos abgewickelt werden. Die Vorschriften der §§ 16 VVG, 311 ff. VAG zur Insolvenz des Versicherers haben also in der Praxis eine erfreulich geringe Bedeutung. Weiterlesen…